Liebe Patientinnen und Patienten,

wie Sie schon sicherlich aus den Medien erfahren haben, wurde für alle gesetzlich Krankenversicherte, die dem nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, angelegt.

Im Rahmen der Einführung der ePA ab Sommer 2025 ist es notwendig, dass Sie bei jedem Besuch in unserer Praxis ihre gültige Versichertenkarte/ Krankenkassekarte, kurz eGK, mitbringen. Dies gilt auch für Personen, die der Einrichtung der ePA widersprochen haben. Bitte achten Sie auch das auf der Karte abgedruckte Ablaufdatum und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Ausstellung einer Folgekarte.

Können Sie bei Ihrem Besuch keine gültige eGK vorlegen, können wir Sie nur in einem Notfall annehmen. Unter bestimmten Umständen können wir Sie mittels einer Ersatzbescheinigung, die Sie bitte vorher bei Ihrer Krankenkasse beantragen, annehmen. Das Vergessen der Karte zählt hier nicht dazu.

Da wir Testpraxis für die ePA sind, bitte wir Sie schon jetzt, bei jedem Besuch Ihre eGK mitzubringen.

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass der Stellenwert Ihrer eGK mit Einführung der ePA deutlich gestiegen ist. Sie ist zukünftig mit mindestens der Sorgfalt zu behandeln wie eine EC-Karte Ihrer Bank.

Des Weiteren machen Sie sich bitte mit der App Ihrer Krankenkasse vertraut, mit der Sie Ihre ePA verwalten können. Informationen hierzu und zu deren Funktionen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. auf deren Webseite. Eine Erklärung der App-Funktionen in der Sprechstunde ist nicht möglich.

Wir bitte um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Ihr Praxisteam der Praxis Angelika Bayer