Liebe Patientinnen und Patienten,
die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran.
Vielleicht kennen Sie die Situation in einer Praxis, wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte nicht dabei hatten. Um trotzdem behandelt werden zu können, gab es bisher zwei Möglichkeiten, entweder Sie haben bei Ihrer Krankenkasse kurzfristig eine Ersatzbescheinigung angefordert oder Sie sind wieder gefahren um die Karte zu holen.
Seit dem 01.07.2025 gibt es nun eine weitere Möglichkeit, die auch die zukünftige Entwicklungsrichtung aufzeigt. Wenn Sie auf Ihrem Smartphone die App Ihrer Krankenkasse installiert haben, sollte es die Möglichkeit geben, eine eEB, eine elektronische Ersatzbescheinigung zu beantragen. Dazu müssen Sie nur einen Barcode in der Praxis scannen und innerhalb kürzester Zeit wird der Praxis über die TelematikInfrastruktur (TI) eine Ersatzbescheinigung von der Krankenkasse übermittelt.
Einzige Herausforderung dabei ist, dass Sie die App Ihrer Krankenkasse installiert und sich registriert haben. Wie die Registrierung erfolgt, können Sie entweder auf der Webseite Ihrer Krankenkasse nachlesen oder telefonisch bei der Krankenkasse erfragen. Es ist jedoch ein Prozess, der mehrere Tag benötigen kann. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig darum.
Zukünftig (wahrscheinlich 2026) wird es so sein, dass es keine elektronische Gesundheitskarte mehr geben wird und der elektronische Versicherungsnachweis der Standard werden wird. Daher sollten Sie sich schon jetzt darum kümmern, die App Ihrer Krankenkasse herunterzuladen und sich zu registrieren. Sollte Ihre Krankenkasse eine separate App für die ePA (elektronische Patientenakte) anbieten und Sie dieser nicht widersprochen haben, laden Sie auch dieser herunter und registrieren Sie sich auch hier.
Auch wenn für Patientinnen und Patienten ohne Smartphone, in Heimen, Pflegeeinrichtungen oder in häuslicher Pflege anderweitige Möglichkeiten vorgesehen werden, sind diese nicht der Standard.
Ihr Praxisteam der Praxis Angelika Bayer